Mo. 7–10 UhrMi. 9–11 & 14–18 UhrDo. 13–15 UhrFr. 9–11 Uhr

Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft

Wie kann ich Mitglied werden?

  1. Jede Person, welche die Satzung der Genossenschaft anerkennt, kann Mitglied werden.
  2. Interessenten geben eine Beitrittserklärung ab.
  3. Sie zeichnen bei ihrem Eintritt Geschäftsanteile, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind.
  4. Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, welches nach Ausscheiden aus der Genossenschaft satzungsgemäß zurück gezahlt wird.

Vorzüge der Mitgliedschaft

  1. Jedes Mitglied erwirbt Anteile und wird somit Miteigentümer.
  2. Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekte. In ihnen wohnt man sicher und preiswert.
  3. Erwirtschaftete Überschüsse werden in Instandhaltung und Modernisierung investiert.
  4. Durch die Mitgliedschaft erwirbt man ein lebenslanges Dauernutzungsrecht.
  5. Mitgestaltung der Entscheidungen der Genossenschaft durch das persönliche Stimmrecht der Mitglieder.

Weiterführende Informationen zum Thema

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